Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
Die NIS2-Richtlinie gibt vor, welche öffentlichen und privaten Einrichtungen aus 18 verschiedenen Sektoren wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft erhöhten Anforderungen an die IT-Sicherheit unterliegen. Dabei wird zwischen „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen unterschieden. Mit der Neufassung wird der Anwendungsbereich auf deutlich mehr Einrichtungen ausgeweitet als in der Vergangenheit.
Was kommt auf die betroffenen Einrichtungen zu?
Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen eine Reihe neuer Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Infrastruktur und ihrer Daten einführen. Dazu gehören neben (technischen) Cybersicherheitsvorkehrungen auch organisatorische Maßnahmen. Diese regeln beispielsweise Verantwortlichkeiten und etablieren Prozesse für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Darüber hinaus regelt die NIS2-Richtlinie auch, dass Cybersicherheitsvorfälle direkt an die Behörden gemeldet werden müssen.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?
Bei Nichteinhaltung von NIS2 können Unternehmen mit sehr hohen Geldstrafen belegt werden. Die genauen Sanktionen variieren je nach Schwere des Verstoßes. Sie können beispielsweise auch behördliche Maßnahmen wie die Aussetzung von Diensten umfassen.